Die Sanddorf-Stiftung engagiert sich gemeinnützig in drei verschiedenen Stiftungsfeldern, über die Sie sich auf dieser Website informieren können.
Die Stiftung behält sich vor, Projekte und Einrichtungen, die gemäß ihrer Satzung grundsätzlich förderfähig sind, nach eigenen Beurteilungsmaßstäben und aktuellen Schwerpunkten auszuwählen und anhand entsprechender Vorgaben zu unterstützen.
Anträge können laufend gestellt werden. Nach einer formalen und inhaltlichen Prüfung durch die Stiftungs-Gremien wird entschieden, ob der Antrag in den aktuellen Förderrahmen passt.
Wir bemühen uns grundsätzlich um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, schon während des Bewilligungsprozesses und um Transparenz gegenüber den Antragstellern.
Die Unterlagen müssen nach Abschluss des Projekts unaufgefordert bei der Stiftung eingereicht werden. Dies muss spätestens drei Monate nach Projektende geschehen. Bei nicht kommunizierter Überschreitung der Fristen behält sich die Stiftung vor, die Förderung nicht auszuzahlen bzw. zurückzufordern.
Die Abschlussunterlagen müssen folgende Bestandteile enthalten:
Wenn Sie mehr über die Arbeit der Sanddorf-Stiftung erfahren möchten oder Fragen zu einer möglichen Förderung haben, können Sie mich gerne kontaktieren!
Birgit Hahn, Geschäftsführung